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Zwei­fa­cher Vor­teil: För­der­gel­der erhal­ten und Ener­gie spa­ren beim Hei­zungs­er­satz

Der Kan­ton Solo­thurn unter­stützt Sie bei Ihrer Inve­sti­ti­on in erneu­er­ba­re Ener­gi­en.
Ent­schei­den Sie sich für eine Wär­me­pum­pe, Holz­hei­zung oder Solar­an­la­ge,
scho­nen Sie nicht nur die Umwelt, son­dern auch Ihr Porte­mon­naie.

Fördermassnahmen

Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tages behälter:

Informationen zu den Bedingungen erhalten Sie hier.

Bei­trags­satz:

  • 3'000 Franken pro Anlage.
  • Bonus für Erstinstallation eines neuen wasserführenden Wärmeverteilsystems, z.B. beim Ersatz von direktelektrischen Bodenheizungen: 2'000 Franken.

 

Sie wün­schen eine Bera­tung oder mehr Infos durch uns? Mel­den Sie sich ein­fach und wir erläu­tern Ihnen jede ihrer indi­vi­du­el­len Mög­lich­kei­ten.

Automatische Holzfeuerung bis 70 kW FL Feuerungswärmeleistung

Gefördert werden ausschliesslich automatische Schnitzel-oder Pelletfeuerungen bis 70 kW. Weitere Informationen zu den Bedingungen erhalten Sie hier.

Bei­trags­satz:

  • 7'500 Franken + 125Franken pro kW.
  • Bonus für die Erstinstallation eines neuen, wasserführenden Wärmeverteilsystems, z.B. beim Ersatz von direktelektrischen Bodenheizungen: 1'600 Franken+ 40 Franken pro kW.

 

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Automatische Holzfeuerung über 70 kW FL Feuerungswärmeleistung

Gefördert werden ausschliesslich automatische Schnitzel-oder Pelletfeuerungen ab 70 kW. Weitere Informationen zu den Bedingungen erhalten Sie hier.

Bei­trags­satz:

  • Automatische Schnitzel-oder Pelletfeuerungab 70 kW ohne Wärmenetz: 10‘000 Franken + 250 Franken pro kW
  • Automatische Schnitzel-oder Pelletfeuerung ab 70 kW bis 300 kW mit Wärmenetz: 10‘000 Franken + 250 Franken pro kW
  • Ab 100'000 Franken, individuelle Förderung

 

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Luft/Wasser-Wärmepumpe

Gefördert werden ausschliesslich Luft/Wasser-Wärmepumpen,die in bestehenden Gebäuden eine Öl-, Erdgas-oder Elektroheizung ersetzen. Weitere Informationen zu den Bedingungen erhalten Sie hier.

Bei­trags­satz:

  • 4'000 Franken + 150 Franken/kW
  • Bonus für Erstinstallation neues, wasserführendes Wärmeverteilsystem, z.B. beim Ersatz von direktelektrischen Bodenheizungen: 1'600 Franken + 40 Franken/kW
  • Ab 100'000 Franken, individuelle Förderung

 

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Luft/Wasser-Wärmepumpe

Gefördert werden ausschliesslich Luft/Wasser-Wärmepumpen,die in bestehenden Gebäuden eine Öl-, Erdgas-oder Elektroheizung ersetzen. Weitere Informationen zu den Bedingungen erhalten Sie hier.

Bei­trags­satz:

  • 4'000 Franken + 150 Franken/kW
  • Bonus für Erstinstallation neues, wasserführendes Wärmeverteilsystem, z.B. beim Ersatz von direktelektrischen Bodenheizungen: 1'600 Franken + 40 Franken/kW
  • Ab 100'000 Franken, individuelle Förderung

 

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Thermische Solaranlage

Gefördert werden Neuanlagen (ab 2 kW) oder Anlagenerweiterungen (zusätzlich min.2 kW) auf/an/bei bestehenden Gebäuden. Weitere Informationen zu den Bedingungen erhalten Sie hier.

Bei­trags­satz:

1‘800 Franken pauschal + 750 Franken pro kW

  • Flachkollektoren: 1m2 Aperturfläche ≙  ca. 0.51 kW
  • Vakuumröhrenkollektoren: 1m2 Aperturfläche ca. 0.60 kW

 

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Anschluss an ein anerkanntes Wärmenetz

Es werden nur Anschlüsse an ein von der Energiefachstelle anerkanntes Wärmenetz gefördert. Weitere Informationen zu den Bedingungen erhalten Sie hier.

Bei­trags­satz:

  • Bis 500 kW: 8'000 Franken + 40 Franken / kW
  • Ab 500 kW: 18'000 Franken + 20 Franken / kW

Bonus für die Erstinstallation eines neuen, wasserführenden Wärmeverteilsystems, z.B. beim Ersatz einer direktelektrischen Bodenheizungen: 1'600 Franken + 40 Franken / kW

 

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Neubau/Erweiterung Wärmenetz und Wärmeerzeugungsanlage

Gefördert wird über diese Massnahme ausschliesslich: DerAnteil der Wärmeauserneuerbaren Energien oder Abwärme, der durch den Neubau oder die Erweiterung von Wärmenetzprojekten (Wärmenetzen/Wärmeerzeugungsanlagen), neu oder zusätzlichan bestehende Gebäude geliefert wird. Weitere Informationen zu den Bedingungen erhalten Sie hier.

 

Bei­trags­satz:

  • Neubau/Erweiterung Wärme-/Anergienetz mit Doppelförderung M-07 / M-18: 40 Franken pro MWh/Jahr
  • Neubau/Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage mit Doppelförderung M-07 / M-18: 130 Franken pro MWh/Jahr
  • Ab 100'000 Franken, individuelle Förderung*

 

*Neubau/Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage mit Doppelförderung M-07 / M-18: 130 Franken pro MWh/Jahr

*Doppelförderung M‐07/M‐18: Ein Kanton zahlt im selben Netzgebiet sowohl Beiträge an die Bauherrschaften der anzuschliessenden Gebäude (M‐07) wie auch an den Wärmenetzbetreiber (M‐18)

 

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Wie viel Fördergeld erhalten Sie?

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